Montag, 14. Januar 2013

Na die freuen sich...

Habe ich nicht letztlich die Frage aufgeworfen WO im Internet all diese qualifizierten Informationen stehen ?

Mir wurde mal wieder zu den Mandatsunterlagen ein Ausdruck einer Internetseite beigelegt. Und was sehe ich da ? Retter in der Not ist die Rechtsantragsstelle. I don't think so....

Ich habe das mal zum Anlass genomme und ein wenig gegoogelt. Dies scheint ein weit verbreiteter Expertenrat zu sein.... z.B.

"Hi,
ruf mal beim zuständigen Arbeitsgericht an. Da gibt es ein Bürgertelefon. Die geben kostenlos Ratschläge und helfen deinem AG auch mal mit einem netten Anruf auf die Sprünge."


oder

"Ruf doch mal beim Arbeitsgericht an und frag nach. die wissen das bestimmt!"  

und mein persönliches Highlight

"ruf mal beim arbeitsgericht an, die haben eine kostenlose rechtsauskunft."

Spätestens jetzt ist mir klar, warum bei vielen Rechtsantragsstellen bereits an der Tür in riesigen Lettern "KEINE RECHTSAUSKUNFT" steht ... :-)

Sonntag, 6. Januar 2013

Die Sache mit der Probezeit

"Können wir nicht die Probezeit verlängern, wir sind uns da noch nicht so sicher "

... ist sicherlich eine der häufigsten Fragen die in kleineren Unternehmen früher oder später an den Anwalt des Vertrauens gestellt wird. Man habe da mal im Internet geguckt (Wo zu Geier gucken die eigentlich immer ?) man könne das.

Ich habe inzwischen schon einen Standardsatz den ich runterleier, da kommt was von Verkürzung der Kündigungsfristen und von Anwendbarkeit des KSchG drin vor.

Es hiflt in der Regel nix. Ich erkläre es zwar immer wieder, dass man einen Arbeitnehmer den man nun schon 4 Monate beschäftigt immer noch relativ "gefahrlos" kündigen kann obwohl man mit diesem eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart hat, aber den Glauben dass das irgendwann beim Mandanten ankommt habe ich ehrlich gesagt schon aufgegeben....

Mittwoch, 16. März 2011

Was machen die sonst so...?

Im Herbst des letzten Jahres hat der der EuGH in der Rechtssache Albron Catering BV gegen John Roest eine Entscheidung getroffen, nachdem (grob vereinfacht) der Übergang eines Arbeitsverhältnis auf einen  Dritten im Rahmen eines Betriebsübergangs auch dann möglich sein kann, wenn der Arbeitnehmer mit der Gesellschaft die veräußert wird selber gar keinen Arbeitsvertrag hat (sondern mit einer anderen Konzerngesellschaft).

Das eigentlich bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist für mich ganz persönlich eine Nebensatz, den der EuGH so lapidar im Tatbestand fallen lässt:

"Herr Roest ist Mitglied der FNV, einer Gewerkschaft, die u. a. das Ziel hat, die Interessen ihrer Mitglieder in den Bereichen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zu vertreten, insbesondere durch Abschluss von Tarifverträgen."


Eine Gewerkschaft die unter anderem die Interessen ihrer Mitglieder vertritt ?




Urteil des EuGH vom 21. Oktober 2010 - Albron Caterinb BV ./. John Roest - Az: C‑242/09

Samstag, 5. Februar 2011

Männerweisheit

Der vorherige Post hat mich auf die Seite des Arbeitsgerichts Mannheim verschlagen. Dabei bin ich auf eine Pressemeldung des Gerichts aus dem November 2010 gestoßen.

Eine (vermutlich) junge Frau hat ist in eine Falle getappt vor der Männer seit Generationen gewarnt werden:

"Wenn eine Frau dich nach ihrem Alter oder Gewicht fragt:

- Fall ihn Ohnmacht !
- Lauf weg !
- Tu so als würdest du schlafen !

Aber :
NIE, NIE, NIE beantworte diese Frage: Du kannst es nur falsch machen !"


Die Auszubildende hatte die Lebensgefährtin ihres Arbeitgebers anhand eines Photos auf 40 Jahre alt geschätzt. Tatsächlich ist die Lebensgefährtin jünger. Aufgrund dieser Fehleinschätzung gab es eine Auseinandersetzung. die der Anlass für eine fristlose Kündigung war.

Ich kenne den Inhalt der Auseinandersetzung nicht, aber an die Kündigung einer Auszubildenden  (und dann noch eine fristlose) werden hohe Anforderungen gestellt.

Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass ihr Chef sich in der ganzen Choese nicht wirklich souverän verhalten hat.

Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mannheim vom 25.11.2010 - 3 Ca 406/10

Freitag, 4. Februar 2011

Vor allen Problemen weglaufen-klappt nicht immer !

Wie verschieden Medien berichten (z.B. der Express) hat das Arbeitsgericht Mannheim die Klage einer Arbeitnehmerin auf Lohnfortzahlung abgewiesen, die ihrem Arbeitgeber erst den "Gelben Urlaubsschein" vorgelegt hat und dann in dieser Zeit einen Marathon gelaufen ist.

Soweit den Meldungen zu entnehmen, glaubte die Kammer ihr ihre angebliche psychische Erkrankung nicht, und wenn sie eine habe/gehabt habe hätte sie keinen Marathon laufen können, da ein solcher schließlich auch psychisch sehr belastend sei.

Wer viele Arbeitgebermandate hat wünscht sich beim leidigen Thema Krankschreibungen deutliche Worte von Gerichten, denn leider wird mit AUs viel Schindluder getrieben.

Aber dass ein Gericht so deutlich wird und die Geschichte derart abfertigt ist ungewöhnlich. Üblicherweise gibt es in solchen Geschichten Gutachten um Gutachten um Gutachten um Gutachten in etwa vergleichbar mit den Geschichten um das sog "genesungswidrige Verhalten".

Die gute Dame hat da jemand wohl richtig geärgert oder eine grottige Performance abgeliefert.

Vielleicht langts ja für 'ne zweite Instanz....


Mittwoch, 2. Februar 2011

Das Amtsgericht Test

Bisher habe ich sog. Fachgespräche immer mit "Stell Dir mal vor, ich erhebe Klage vor dem Amtsgericht Buxtehude..." angefangen.

Ehrlich gesagt weiß ich noch nicht mal ob Buxtehude ein Amtsgericht hat, aber als Synonym für "irgendwo" taugte es immer.

Dank den Übungsversuchen eines Admins der Justizverwaltung Berlin-Brandenburg und der unterbliebenen Löschung seiner Versuche werde ich meine Einleitungssatz ändern und in Zukunft sagen: "Stell Dir vor ich erhebe Klage vor dem Amtsgericht Test..."


Montag, 24. Januar 2011

Die Kündigungsschutzklage ist für Arbeitnehmervertreter eigentlich eine dankbare Sache. Die Anträge stehen in jedem Formularbuch, und eigentlich muss man nur 3 Sätze schreiben, dann hat man den Ball erstmal mit Schwung in das gegnerische Feld zurückgeschlagen.

Da kann man bei der "rechtlichen Bewertung" auch mal daneben greifen:

"1. In dem Vertrauen auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat mein Mandat ein Haus erworben, für das er monatliche Raten von X Euro bezahlen muss. Würde er in Zukunft kein Entgelt/Lohn/Gehalt mehr beziehen würde er das Anwesen verlieren.

2. Darüber hinaus ist es wohl so, dass mein Mandant mit X Jahren keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat.

Folglich sind die gestellten Anträge gerechtfertigt."


Unabhängig davon, dass ich aus den ersten 2 Sätzen nicht den gleichen Schluss ziehen würde, das Ganze sicherlich einer gewissen Tragik nicht entbehrt, wird man im Termin wohl man anmerken müssen, dass man da auch selber mal vorher hätte drüber nachdenken können, bevor man den Mist baut.