Dienstag, 28. Dezember 2010

Schutzbehauptung

Und dann war da noch der Arbeitnehmer, der auf den vor der Brust verschränkten Armen Schachteln voller Schrauben transportierte.

Just in dem Moment in dem er sich hinter einer Auszubildenden durch die Tür zwängen wollte, begannen die Schachteln zu rutschen und bei dem Versuch die Schachteln aufzufangen hat er aus Versehen mit beiden (!) Händen das Gesäß der jungen Frau ergriffen ....

Ja, was soll er auch sagen, wenn ihn die Gattin zum Termin begleitet...

Donnerstag, 23. Dezember 2010

Ich warte...

Es schreibt der Anwalt der Gegenseite:

"Sie haben meiner Mandantin unter dem Datum XX/XX/XXXX vorstehendes Zeugnis erteilt.
Leider enthält dieses keine 'Bedauerns- und Dankesformel'.

Wir fordern Sie daher auf, ein um diese Formel ergänztes Zeugnis bis zum XX/XX/XXXX zu erteilen. Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, werden wir diese klageweise geltend machen. Ein entsprechender Klageauftrag liegt uns bereits vor."


Ok...


1. Dein Entwurf enthielt keine solche Formel, du ?&%§!#

2. Schon mal bei der RSV für diese Klage 'ne Deckungszusage angefragt ?

3. Deine Frist wird verstreichen.

4. Eher friert die Hölle zu ...


Dienstag, 21. Dezember 2010

Aber das BAG hat gesagt....

Anfangen möchte ich mit einer kleinen Geschichte aus dem letzten Jahr:

Das Sekretariat teilt mit "Mandant XY" möchte mit mir sprechen, es ginge um eine Kündigung. Nun gut "Mandant XY" ist ein mittelgroßes Unternehmen, da kommt sowas schon mal vor.
Hier ein Ausug aus den zwei jeweils 45 Minuten dauernden Telefonaten:

XY : "Wir müssen da was machen ! Wir wollen den Ahmed (Name von der Redaktion geändert) kündigen."

[Ich kläre kurz die a/s/l der Kündigung: Da droht kein Ungemach !]

Ich: "OK, und warum soll der Ahmed gekündigt werden ?"

XY: "Der spricht kein Deutsch."

Ich: "OK, braucht er denn Deutsch? Schliesslich handelt es sich um eine Anlerntätigkeit die er ausübt und dies auch bereits seit 15 Jahren."

XY: "Nein, braucht er nicht, aber wir haben im Fernsehen gesehen, wenn ein Arbeitnehmer kein Deutsch kann man ihn kündigen."

Ich: "Aha, naja ganz so einfach ist es vielleicht nicht..."

XY: "Doch ! Die haben gesagt, das Bundesarbeitsgericht habe gesagt, wir können den Ahmed kündigen."

Ich: "Das Bundesarbeitsgericht hat das gesagt ? Sie waren schon in Erfurt ?"

XY: ??? Nein waren wir nicht!

[MEMO an mich: keine Ironie mehr gegenüber Mandant XY!]

Ich: "Ich glaube ich weiss, welche Entscheidung Sie meinen.... ABER ....

XY: "Sie glauben mir ja eh nicht, ich schicke ihnen da mal was zu ..."

[Wir verabschieden uns und ich harre in der freudigen Erwartung was das Fax-Gerät wohl auspucken wird.

Zehn Minuten später wird mir ein Fax reingereicht. <EILT! PERSÖNLICH>, was auch sonst...

Mich erwartet der Ausdruck einer Internetseite einer GEZ-finanzierten Sendung, in der, wie könnte es auch anders sein, steht unter gewissen Umständen könne man einen Arbeitnehmer kündigen, wenn er nicht ausreichend Deutsch spricht (Wer mehr wissen will: 2 AZR 764/08).

NUR: Hier m.E. alles nicht einschlägig...

Ich rufe wieder dort an:]

XY: "Haben Sie mein Fax bekommen ? Haben sie gesehen, dass das BAG gesagt hat wir können den Ahmed kündigen?"

[Grmpfl! Das BAG kennt Ahmed immer noch nicht, aber was solls...]

Ich: "Ja, danke für ihr Fax. Wir sollten noch einige Punkte klären, bei denen davon auszugehen ist, dass diese erfüllt sein müssen, sollte eine Kündigung 'halten'."

XY: "Häh? Punkte ? mehrere Sachen?

Ich: "Ja z.B. neben der Frage ob er Deutsch für seine Tätigkeit braucht ist sicherlich auch die Frage relevant ob sie schonmal versucht haben ihm einen Deutschkurs o.ä. zu ermöglichen ?"

XY: "BITTE ? Was sollen wir ? Deutschkurs ? Ne das ist uns jetzt alles doch zu kompliziert .... Wissen Sie, der Ahmed ....

[Es folgt eine zwanzig Minuten dauernde Darstellung, warum man sich eigentlich von dem Arbeitnehmer trennen möchte. Alles kein Kündigungsgrund, das weiss  man wohl, aber als man derletzt abends vor dem Fernseher sass und von dieser Entscheidung hörte, da habe man gedacht ...]

XY: ..., und aber auf der Website von der Sendung, da steht das doch..."

Ich: "Da steht, 'unter gewissen Umständen'..., sie wissen doch, wir sind im Arbeitsrecht ...."

XY: "Aber das BAG ... <letztes Aufbäumen>"

Ich: "Ich verstehe ihr Problem, aber eine Kündigung in diesem Fall, gestützt auf dieses Urteil ist mit einem erheblichen Rechtsrisko verbunden; sprich: Damit fallen Sie auf die Nase."



Ahmed arbeitet immer noch dort. Inzwischen kann man auch wieder miteinander. Aber den Ausdruck der Website habe ich zu den Akten genommen....



Here we go !

Der Anfang ist gemacht !

Als interessierter Leser verschiedener Blogs von Juristen ist in mir der Wunsch gereift
auch meine Erfahrungen niederzuschreiben. Dabei soll es nicht um tief-dogmatische Diskussionen gehen, sondern eher um das was mir auffällt und was mich ärgert. Kurze Geschichten und meine Meinung zu der Ein oder Anderen Entscheidung.

Da ich fast ausschließlich im Arbeitrecht tätig bin werden sich die Posts auf Besonderheiten und Bemerkenswertes aus dem Leben eines Arbeitsrechtlers beschränken.

An der Optik werde ich wohl noch ein wenig feilen müssen :-)