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Freitag, 4. Februar 2011

Vor allen Problemen weglaufen-klappt nicht immer !

Wie verschieden Medien berichten (z.B. der Express) hat das Arbeitsgericht Mannheim die Klage einer Arbeitnehmerin auf Lohnfortzahlung abgewiesen, die ihrem Arbeitgeber erst den "Gelben Urlaubsschein" vorgelegt hat und dann in dieser Zeit einen Marathon gelaufen ist.

Soweit den Meldungen zu entnehmen, glaubte die Kammer ihr ihre angebliche psychische Erkrankung nicht, und wenn sie eine habe/gehabt habe hätte sie keinen Marathon laufen können, da ein solcher schließlich auch psychisch sehr belastend sei.

Wer viele Arbeitgebermandate hat wünscht sich beim leidigen Thema Krankschreibungen deutliche Worte von Gerichten, denn leider wird mit AUs viel Schindluder getrieben.

Aber dass ein Gericht so deutlich wird und die Geschichte derart abfertigt ist ungewöhnlich. Üblicherweise gibt es in solchen Geschichten Gutachten um Gutachten um Gutachten um Gutachten in etwa vergleichbar mit den Geschichten um das sog "genesungswidrige Verhalten".

Die gute Dame hat da jemand wohl richtig geärgert oder eine grottige Performance abgeliefert.

Vielleicht langts ja für 'ne zweite Instanz....


Montag, 17. Januar 2011

Schutzbehauptung II

...und dann war da noch der Arbeitnehmer, der auf die Frage des Gerichts warum er
Betriebsmittel von seinem Arbeitgeber mitgenommen und auf einer Auktionsplattform im Internet unter seinem privaten Account angeboten habe, Folgendes antwortete:

Er habe den Marktwert der Werkzeuge herausfinden wollen, um zu überprüfen, ob sein Arbeitgeber von seinem Werkzeuglieferanten über den Tisch gezogen wird.



Hm, cleveres Kerlchen. Der hat echt mitgedacht. Damit sein Vergleichswert auch repräsentativ wird hat er sich über 50 Werkzeuge "geborgt" und auf der Plattform angeboten.


Mal sehen, ob er die Story im Kammertermin noch mal erzählt...

Dienstag, 28. Dezember 2010

Schutzbehauptung

Und dann war da noch der Arbeitnehmer, der auf den vor der Brust verschränkten Armen Schachteln voller Schrauben transportierte.

Just in dem Moment in dem er sich hinter einer Auszubildenden durch die Tür zwängen wollte, begannen die Schachteln zu rutschen und bei dem Versuch die Schachteln aufzufangen hat er aus Versehen mit beiden (!) Händen das Gesäß der jungen Frau ergriffen ....

Ja, was soll er auch sagen, wenn ihn die Gattin zum Termin begleitet...