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Samstag, 5. Februar 2011

Männerweisheit

Der vorherige Post hat mich auf die Seite des Arbeitsgerichts Mannheim verschlagen. Dabei bin ich auf eine Pressemeldung des Gerichts aus dem November 2010 gestoßen.

Eine (vermutlich) junge Frau hat ist in eine Falle getappt vor der Männer seit Generationen gewarnt werden:

"Wenn eine Frau dich nach ihrem Alter oder Gewicht fragt:

- Fall ihn Ohnmacht !
- Lauf weg !
- Tu so als würdest du schlafen !

Aber :
NIE, NIE, NIE beantworte diese Frage: Du kannst es nur falsch machen !"


Die Auszubildende hatte die Lebensgefährtin ihres Arbeitgebers anhand eines Photos auf 40 Jahre alt geschätzt. Tatsächlich ist die Lebensgefährtin jünger. Aufgrund dieser Fehleinschätzung gab es eine Auseinandersetzung. die der Anlass für eine fristlose Kündigung war.

Ich kenne den Inhalt der Auseinandersetzung nicht, aber an die Kündigung einer Auszubildenden  (und dann noch eine fristlose) werden hohe Anforderungen gestellt.

Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass ihr Chef sich in der ganzen Choese nicht wirklich souverän verhalten hat.

Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mannheim vom 25.11.2010 - 3 Ca 406/10

Freitag, 21. Januar 2011

Netter Versuch ...

Wenn einem Kollegen schreiben die neu auf dem Briefkopf sind, lasse ich in der Regel Milde walten. Häufig sind es Berufsanfänger und schliesslich hat jeder mal angefangen. Also lasse ich folgende Aussage in einem Schreiben der Gegenseite unkommentiert:

"...bitten wir um schriftliche Mitteilung ihres äußersten Angebots."


Nach dem Termin werde die Gegenseite vielleicht auf Monty Pythons "Life of Brian" hinweisen, denn egal was man davon hält, tatsächlich laufen solche Geschichten im arbeitsgerichtlichen Verfahren so:









Dienstag, 4. Januar 2011

Ein Schelm wer Böses dabei denkt...

Ein Mandant möchte eine Abteilung schliessen. Eine kleine nur, aber man müssen betriebsbedingt kündigen denn leider kann man die sieben betroffenen Arbeitnehmer (m/w) nirgendwo anders unterbringen. Bei der Besprechung wird schnell klar, dass das mit Aufwand verbunden sein könnte. Warum ?

# 1 Arbeitnehmer ist in der Aktivphase der Altersteilzeit
# 1 Arbeitnehmer ist der Betriebsratsvorsitzende
# 1 Arbeitnehmer ist der stellv. BRV
# 2 Arbeitnehmer sind betrieblich altersgesichert
# 1 Arbeitnehmer ist schwerbehindert
# 1 Arbeitnehmer ist 'normal', aber den will man ja auch behalten, §1 Abs.3 S.2 KSchG

Immerhin ist keiner von denen im letzten halben Jahr in die Abteilung versetzt worden ...

Montag, 3. Januar 2011

Das bisschen Arbeitsrecht ...

...jeder. Zumindest könnte man der manchmal den Eindruck gewinnen, dass diese Ansicht bei vielen Kollegen weit verbreitet ist. Kündigungschutzklagen sind ja nicht zu verlieren und sowieso wird ja eh alles verglichen. Dies führt zu einem breiten Potpourri an kreativen Klagen.

Den Vogel schoss jedoch eine Kollegin ab, die es immerhin geschafft hatte die Anträge richtig aus einem Formularbuch abzuschreiben. Warum Sie allerdings bei der Begründung gemeint hat, diese selber schreiben zu müssen ist mit ein Rätsel. Doch sehen Sie selbst(ungekürzt!):
  

Begründung:


Da mein Mandant in Haft sitzt ist ihm die Klage nicht zugegangen, die Kündigung ist unwirksam.


Ferner enthält die Kündigung keine Begründung, auch aus diesem Grund ist die Kündigung unwirksam.



Die Vorsitzende kommentierte dies im Gütetermin wie folgt:
"Sowas habe ich ja noch nie gesehen. Sie haben mir noch nicht dargelegt, warum ich mich mit dieser Kündigung befassen soll".

Schuster bleib bei deinen Leisten...





Donnerstag, 23. Dezember 2010

Ich warte...

Es schreibt der Anwalt der Gegenseite:

"Sie haben meiner Mandantin unter dem Datum XX/XX/XXXX vorstehendes Zeugnis erteilt.
Leider enthält dieses keine 'Bedauerns- und Dankesformel'.

Wir fordern Sie daher auf, ein um diese Formel ergänztes Zeugnis bis zum XX/XX/XXXX zu erteilen. Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, werden wir diese klageweise geltend machen. Ein entsprechender Klageauftrag liegt uns bereits vor."


Ok...


1. Dein Entwurf enthielt keine solche Formel, du ?&%§!#

2. Schon mal bei der RSV für diese Klage 'ne Deckungszusage angefragt ?

3. Deine Frist wird verstreichen.

4. Eher friert die Hölle zu ...