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Samstag, 5. Februar 2011

Männerweisheit

Der vorherige Post hat mich auf die Seite des Arbeitsgerichts Mannheim verschlagen. Dabei bin ich auf eine Pressemeldung des Gerichts aus dem November 2010 gestoßen.

Eine (vermutlich) junge Frau hat ist in eine Falle getappt vor der Männer seit Generationen gewarnt werden:

"Wenn eine Frau dich nach ihrem Alter oder Gewicht fragt:

- Fall ihn Ohnmacht !
- Lauf weg !
- Tu so als würdest du schlafen !

Aber :
NIE, NIE, NIE beantworte diese Frage: Du kannst es nur falsch machen !"


Die Auszubildende hatte die Lebensgefährtin ihres Arbeitgebers anhand eines Photos auf 40 Jahre alt geschätzt. Tatsächlich ist die Lebensgefährtin jünger. Aufgrund dieser Fehleinschätzung gab es eine Auseinandersetzung. die der Anlass für eine fristlose Kündigung war.

Ich kenne den Inhalt der Auseinandersetzung nicht, aber an die Kündigung einer Auszubildenden  (und dann noch eine fristlose) werden hohe Anforderungen gestellt.

Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass ihr Chef sich in der ganzen Choese nicht wirklich souverän verhalten hat.

Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mannheim vom 25.11.2010 - 3 Ca 406/10

Montag, 24. Januar 2011

Die Kündigungsschutzklage ist für Arbeitnehmervertreter eigentlich eine dankbare Sache. Die Anträge stehen in jedem Formularbuch, und eigentlich muss man nur 3 Sätze schreiben, dann hat man den Ball erstmal mit Schwung in das gegnerische Feld zurückgeschlagen.

Da kann man bei der "rechtlichen Bewertung" auch mal daneben greifen:

"1. In dem Vertrauen auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat mein Mandat ein Haus erworben, für das er monatliche Raten von X Euro bezahlen muss. Würde er in Zukunft kein Entgelt/Lohn/Gehalt mehr beziehen würde er das Anwesen verlieren.

2. Darüber hinaus ist es wohl so, dass mein Mandant mit X Jahren keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat.

Folglich sind die gestellten Anträge gerechtfertigt."


Unabhängig davon, dass ich aus den ersten 2 Sätzen nicht den gleichen Schluss ziehen würde, das Ganze sicherlich einer gewissen Tragik nicht entbehrt, wird man im Termin wohl man anmerken müssen, dass man da auch selber mal vorher hätte drüber nachdenken können, bevor man den Mist baut.




Dienstag, 18. Januar 2011

Vor lauter Show das Recht vergessen...

Kammertermin für eine verhaltensbedingte Kündigung. Hinten im Saal sitzt eine Gruppe (überwiegend weiblicher) Referendare. Dies nimmt der Kollege der den AN vertritt mit sichtbarer Freude wahr und schmeisst sich mit Schwung in seine Robe.

Nach Aufruf der Sache beginnt seine Show. Er plustert sich auf und wirft erstmal ca. 20 sozialpolitische Aussagen in den Raum. Er "schwebt" zum Richtertisch, lässt sich die vorgelegten Fotos erklären, bittet um Aufnahme völlig unwichtiger Aussagen ins Protokoll, und läuft in Denkerpose zu seinem Platz zurück. Der Vorsitzende rollt schon mit den Augen.

Die geladenen Zeugen werden von ihm mit indiskreten aber  irrelevanten Fragen im Stile einer Gerichtsshow "gegrillt".

Er stellt Anträge, die nichts mit dem Verfahren zu tun haben (und auch nicht geeignet sind, nachher seine Gebühr zu erhöhen). Auch auf mehrfachen Hinweis des Vorsitzenden, dass diese Anträge völlig ungeeignet sind lässt er sich nicht davon abbringen.

Rechtliches bringt er nicht wirklich vor. Nach Beratung der Kammer teilt der Vorsitzende mit, dass bei diesem Sachverhalt nach Ansicht der Kammer eine ao wohl nicht, eine ordentliche wohl schon halten würde. Und macht einen Vergleichsvorschlag, den der Kollege noch um 1000 € nach oben handelt.

Wir machen mit, schließlich entspricht der Betrag etwa 20% von dem, was für diese Sachen an Rückstellungen gebildet worden ist.

Der Kollege jubiliert und schwebt in Robe aus dem Saal.

Ich jubiliere nicht. Ich freue mich mehr so in mich rein.

Und wünsche dem Kollegen, dass der AN nicht noch zu einem anderen Anwalt geht. Denn dann könnte der Kollege schon mal bei seiner Berufshaftpflichtversicherung anrufen.


Freitag, 14. Januar 2011

Selber groß ...

Geschäftsführer zu Güteterminen mitzunehmen ist immer etwas Besonderes (üblicherweise wird ein Personaler geschickt). Ganz was Feines ist der Typ GF der vom (Arbeits-)Recht keine Ahnung hat, aber gewohnt ist, dass er sagt wo es langgeht. Da kann man vorher soviel Zeit aufwenden ihn einzunorden wie mal will letztendlich gelingt es ihm selten einfach mal die Klappe zu halten oder nur auf Fragen zu antworten und diese Antwort nur auf die gestellte Frage zu beschränken.

So geschehen vor Kurzem in einem Gütetermin zu einer betriebsbedingten Kündigung:

Auf die Frage des Gerichts ob eine gütliche Einigung in Betracht kommt antwortet ein GF vom beschriebenen Typ:

"Nein, dieses Verfahren wird entschieden ! Und wenn wir verlieren, dann finde ich schon eine Möglichkeit den Arbeitnehmer zu beschäftigen".


Naja soviel zur betriebsbedingten Kündigung ...

Immerhin zu seinen Gunsten ist zu sagen, dass er es einem nicht krumm nimmt wenn man ihm sagt, dass ER die Sache verbockt hat.


Dienstag, 4. Januar 2011

Ein Schelm wer Böses dabei denkt...

Ein Mandant möchte eine Abteilung schliessen. Eine kleine nur, aber man müssen betriebsbedingt kündigen denn leider kann man die sieben betroffenen Arbeitnehmer (m/w) nirgendwo anders unterbringen. Bei der Besprechung wird schnell klar, dass das mit Aufwand verbunden sein könnte. Warum ?

# 1 Arbeitnehmer ist in der Aktivphase der Altersteilzeit
# 1 Arbeitnehmer ist der Betriebsratsvorsitzende
# 1 Arbeitnehmer ist der stellv. BRV
# 2 Arbeitnehmer sind betrieblich altersgesichert
# 1 Arbeitnehmer ist schwerbehindert
# 1 Arbeitnehmer ist 'normal', aber den will man ja auch behalten, §1 Abs.3 S.2 KSchG

Immerhin ist keiner von denen im letzten halben Jahr in die Abteilung versetzt worden ...

Dienstag, 21. Dezember 2010

Aber das BAG hat gesagt....

Anfangen möchte ich mit einer kleinen Geschichte aus dem letzten Jahr:

Das Sekretariat teilt mit "Mandant XY" möchte mit mir sprechen, es ginge um eine Kündigung. Nun gut "Mandant XY" ist ein mittelgroßes Unternehmen, da kommt sowas schon mal vor.
Hier ein Ausug aus den zwei jeweils 45 Minuten dauernden Telefonaten:

XY : "Wir müssen da was machen ! Wir wollen den Ahmed (Name von der Redaktion geändert) kündigen."

[Ich kläre kurz die a/s/l der Kündigung: Da droht kein Ungemach !]

Ich: "OK, und warum soll der Ahmed gekündigt werden ?"

XY: "Der spricht kein Deutsch."

Ich: "OK, braucht er denn Deutsch? Schliesslich handelt es sich um eine Anlerntätigkeit die er ausübt und dies auch bereits seit 15 Jahren."

XY: "Nein, braucht er nicht, aber wir haben im Fernsehen gesehen, wenn ein Arbeitnehmer kein Deutsch kann man ihn kündigen."

Ich: "Aha, naja ganz so einfach ist es vielleicht nicht..."

XY: "Doch ! Die haben gesagt, das Bundesarbeitsgericht habe gesagt, wir können den Ahmed kündigen."

Ich: "Das Bundesarbeitsgericht hat das gesagt ? Sie waren schon in Erfurt ?"

XY: ??? Nein waren wir nicht!

[MEMO an mich: keine Ironie mehr gegenüber Mandant XY!]

Ich: "Ich glaube ich weiss, welche Entscheidung Sie meinen.... ABER ....

XY: "Sie glauben mir ja eh nicht, ich schicke ihnen da mal was zu ..."

[Wir verabschieden uns und ich harre in der freudigen Erwartung was das Fax-Gerät wohl auspucken wird.

Zehn Minuten später wird mir ein Fax reingereicht. <EILT! PERSÖNLICH>, was auch sonst...

Mich erwartet der Ausdruck einer Internetseite einer GEZ-finanzierten Sendung, in der, wie könnte es auch anders sein, steht unter gewissen Umständen könne man einen Arbeitnehmer kündigen, wenn er nicht ausreichend Deutsch spricht (Wer mehr wissen will: 2 AZR 764/08).

NUR: Hier m.E. alles nicht einschlägig...

Ich rufe wieder dort an:]

XY: "Haben Sie mein Fax bekommen ? Haben sie gesehen, dass das BAG gesagt hat wir können den Ahmed kündigen?"

[Grmpfl! Das BAG kennt Ahmed immer noch nicht, aber was solls...]

Ich: "Ja, danke für ihr Fax. Wir sollten noch einige Punkte klären, bei denen davon auszugehen ist, dass diese erfüllt sein müssen, sollte eine Kündigung 'halten'."

XY: "Häh? Punkte ? mehrere Sachen?

Ich: "Ja z.B. neben der Frage ob er Deutsch für seine Tätigkeit braucht ist sicherlich auch die Frage relevant ob sie schonmal versucht haben ihm einen Deutschkurs o.ä. zu ermöglichen ?"

XY: "BITTE ? Was sollen wir ? Deutschkurs ? Ne das ist uns jetzt alles doch zu kompliziert .... Wissen Sie, der Ahmed ....

[Es folgt eine zwanzig Minuten dauernde Darstellung, warum man sich eigentlich von dem Arbeitnehmer trennen möchte. Alles kein Kündigungsgrund, das weiss  man wohl, aber als man derletzt abends vor dem Fernseher sass und von dieser Entscheidung hörte, da habe man gedacht ...]

XY: ..., und aber auf der Website von der Sendung, da steht das doch..."

Ich: "Da steht, 'unter gewissen Umständen'..., sie wissen doch, wir sind im Arbeitsrecht ...."

XY: "Aber das BAG ... <letztes Aufbäumen>"

Ich: "Ich verstehe ihr Problem, aber eine Kündigung in diesem Fall, gestützt auf dieses Urteil ist mit einem erheblichen Rechtsrisko verbunden; sprich: Damit fallen Sie auf die Nase."



Ahmed arbeitet immer noch dort. Inzwischen kann man auch wieder miteinander. Aber den Ausdruck der Website habe ich zu den Akten genommen....