Habe ich nicht letztlich die Frage aufgeworfen WO im Internet all diese qualifizierten Informationen stehen ?
Mir wurde mal wieder zu den Mandatsunterlagen ein Ausdruck einer Internetseite beigelegt. Und was sehe ich da ? Retter in der Not ist die Rechtsantragsstelle. I don't think so....
Ich habe das mal zum Anlass genomme und ein wenig gegoogelt. Dies scheint ein weit verbreiteter Expertenrat zu sein.... z.B.
"Hi,
ruf mal beim zuständigen Arbeitsgericht an. Da gibt es ein
Bürgertelefon. Die geben kostenlos Ratschläge und helfen deinem AG auch
mal mit einem netten Anruf auf die Sprünge."
oder
"Ruf doch mal beim Arbeitsgericht an und frag nach. die wissen das
bestimmt!"
und mein persönliches Highlight
"ruf mal beim arbeitsgericht an, die haben eine kostenlose rechtsauskunft."
Spätestens jetzt ist mir klar, warum bei vielen Rechtsantragsstellen bereits an der Tür in riesigen Lettern "KEINE RECHTSAUSKUNFT" steht ... :-)
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Montag, 14. Januar 2013
Samstag, 5. Februar 2011
Männerweisheit
Der vorherige Post hat mich auf die Seite des Arbeitsgerichts Mannheim verschlagen. Dabei bin ich auf eine Pressemeldung des Gerichts aus dem November 2010 gestoßen.
Eine (vermutlich) junge Frau hat ist in eine Falle getappt vor der Männer seit Generationen gewarnt werden:
"Wenn eine Frau dich nach ihrem Alter oder Gewicht fragt:
- Fall ihn Ohnmacht !
- Lauf weg !
- Tu so als würdest du schlafen !
Aber : NIE, NIE, NIE beantworte diese Frage: Du kannst es nur falsch machen !"
Die Auszubildende hatte die Lebensgefährtin ihres Arbeitgebers anhand eines Photos auf 40 Jahre alt geschätzt. Tatsächlich ist die Lebensgefährtin jünger. Aufgrund dieser Fehleinschätzung gab es eine Auseinandersetzung. die der Anlass für eine fristlose Kündigung war.
Ich kenne den Inhalt der Auseinandersetzung nicht, aber an die Kündigung einer Auszubildenden (und dann noch eine fristlose) werden hohe Anforderungen gestellt.
Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass ihr Chef sich in der ganzen Choese nicht wirklich souverän verhalten hat.
Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mannheim vom 25.11.2010 - 3 Ca 406/10
Eine (vermutlich) junge Frau hat ist in eine Falle getappt vor der Männer seit Generationen gewarnt werden:
"Wenn eine Frau dich nach ihrem Alter oder Gewicht fragt:
- Fall ihn Ohnmacht !
- Lauf weg !
- Tu so als würdest du schlafen !
Aber : NIE, NIE, NIE beantworte diese Frage: Du kannst es nur falsch machen !"
Die Auszubildende hatte die Lebensgefährtin ihres Arbeitgebers anhand eines Photos auf 40 Jahre alt geschätzt. Tatsächlich ist die Lebensgefährtin jünger. Aufgrund dieser Fehleinschätzung gab es eine Auseinandersetzung. die der Anlass für eine fristlose Kündigung war.
Ich kenne den Inhalt der Auseinandersetzung nicht, aber an die Kündigung einer Auszubildenden (und dann noch eine fristlose) werden hohe Anforderungen gestellt.
Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass ihr Chef sich in der ganzen Choese nicht wirklich souverän verhalten hat.
Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mannheim vom 25.11.2010 - 3 Ca 406/10
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Kündigung
Freitag, 4. Februar 2011
Vor allen Problemen weglaufen-klappt nicht immer !
Wie verschieden Medien berichten (z.B. der Express) hat das Arbeitsgericht Mannheim die Klage einer Arbeitnehmerin auf Lohnfortzahlung abgewiesen, die ihrem Arbeitgeber erst den "Gelben Urlaubsschein" vorgelegt hat und dann in dieser Zeit einen Marathon gelaufen ist.
Soweit den Meldungen zu entnehmen, glaubte die Kammer ihr ihre angebliche psychische Erkrankung nicht, und wenn sie eine habe/gehabt habe hätte sie keinen Marathon laufen können, da ein solcher schließlich auch psychisch sehr belastend sei.
Wer viele Arbeitgebermandate hat wünscht sich beim leidigen Thema Krankschreibungen deutliche Worte von Gerichten, denn leider wird mit AUs viel Schindluder getrieben.
Aber dass ein Gericht so deutlich wird und die Geschichte derart abfertigt ist ungewöhnlich. Üblicherweise gibt es in solchen Geschichten Gutachten um Gutachten um Gutachten um Gutachten in etwa vergleichbar mit den Geschichten um das sog "genesungswidrige Verhalten".
Die gute Dame hat da jemand wohl richtig geärgert oder eine grottige Performance abgeliefert.
Vielleicht langts ja für 'ne zweite Instanz....
Soweit den Meldungen zu entnehmen, glaubte die Kammer ihr ihre angebliche psychische Erkrankung nicht, und wenn sie eine habe/gehabt habe hätte sie keinen Marathon laufen können, da ein solcher schließlich auch psychisch sehr belastend sei.
Wer viele Arbeitgebermandate hat wünscht sich beim leidigen Thema Krankschreibungen deutliche Worte von Gerichten, denn leider wird mit AUs viel Schindluder getrieben.
Aber dass ein Gericht so deutlich wird und die Geschichte derart abfertigt ist ungewöhnlich. Üblicherweise gibt es in solchen Geschichten Gutachten um Gutachten um Gutachten um Gutachten in etwa vergleichbar mit den Geschichten um das sog "genesungswidrige Verhalten".
Die gute Dame hat da jemand wohl richtig geärgert oder eine grottige Performance abgeliefert.
Vielleicht langts ja für 'ne zweite Instanz....
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