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Samstag, 5. Februar 2011

Männerweisheit

Der vorherige Post hat mich auf die Seite des Arbeitsgerichts Mannheim verschlagen. Dabei bin ich auf eine Pressemeldung des Gerichts aus dem November 2010 gestoßen.

Eine (vermutlich) junge Frau hat ist in eine Falle getappt vor der Männer seit Generationen gewarnt werden:

"Wenn eine Frau dich nach ihrem Alter oder Gewicht fragt:

- Fall ihn Ohnmacht !
- Lauf weg !
- Tu so als würdest du schlafen !

Aber :
NIE, NIE, NIE beantworte diese Frage: Du kannst es nur falsch machen !"


Die Auszubildende hatte die Lebensgefährtin ihres Arbeitgebers anhand eines Photos auf 40 Jahre alt geschätzt. Tatsächlich ist die Lebensgefährtin jünger. Aufgrund dieser Fehleinschätzung gab es eine Auseinandersetzung. die der Anlass für eine fristlose Kündigung war.

Ich kenne den Inhalt der Auseinandersetzung nicht, aber an die Kündigung einer Auszubildenden  (und dann noch eine fristlose) werden hohe Anforderungen gestellt.

Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass ihr Chef sich in der ganzen Choese nicht wirklich souverän verhalten hat.

Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mannheim vom 25.11.2010 - 3 Ca 406/10

Montag, 24. Januar 2011

Die Kündigungsschutzklage ist für Arbeitnehmervertreter eigentlich eine dankbare Sache. Die Anträge stehen in jedem Formularbuch, und eigentlich muss man nur 3 Sätze schreiben, dann hat man den Ball erstmal mit Schwung in das gegnerische Feld zurückgeschlagen.

Da kann man bei der "rechtlichen Bewertung" auch mal daneben greifen:

"1. In dem Vertrauen auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat mein Mandat ein Haus erworben, für das er monatliche Raten von X Euro bezahlen muss. Würde er in Zukunft kein Entgelt/Lohn/Gehalt mehr beziehen würde er das Anwesen verlieren.

2. Darüber hinaus ist es wohl so, dass mein Mandant mit X Jahren keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat.

Folglich sind die gestellten Anträge gerechtfertigt."


Unabhängig davon, dass ich aus den ersten 2 Sätzen nicht den gleichen Schluss ziehen würde, das Ganze sicherlich einer gewissen Tragik nicht entbehrt, wird man im Termin wohl man anmerken müssen, dass man da auch selber mal vorher hätte drüber nachdenken können, bevor man den Mist baut.




Freitag, 21. Januar 2011

Netter Versuch ...

Wenn einem Kollegen schreiben die neu auf dem Briefkopf sind, lasse ich in der Regel Milde walten. Häufig sind es Berufsanfänger und schliesslich hat jeder mal angefangen. Also lasse ich folgende Aussage in einem Schreiben der Gegenseite unkommentiert:

"...bitten wir um schriftliche Mitteilung ihres äußersten Angebots."


Nach dem Termin werde die Gegenseite vielleicht auf Monty Pythons "Life of Brian" hinweisen, denn egal was man davon hält, tatsächlich laufen solche Geschichten im arbeitsgerichtlichen Verfahren so:









Dienstag, 18. Januar 2011

Vor lauter Show das Recht vergessen...

Kammertermin für eine verhaltensbedingte Kündigung. Hinten im Saal sitzt eine Gruppe (überwiegend weiblicher) Referendare. Dies nimmt der Kollege der den AN vertritt mit sichtbarer Freude wahr und schmeisst sich mit Schwung in seine Robe.

Nach Aufruf der Sache beginnt seine Show. Er plustert sich auf und wirft erstmal ca. 20 sozialpolitische Aussagen in den Raum. Er "schwebt" zum Richtertisch, lässt sich die vorgelegten Fotos erklären, bittet um Aufnahme völlig unwichtiger Aussagen ins Protokoll, und läuft in Denkerpose zu seinem Platz zurück. Der Vorsitzende rollt schon mit den Augen.

Die geladenen Zeugen werden von ihm mit indiskreten aber  irrelevanten Fragen im Stile einer Gerichtsshow "gegrillt".

Er stellt Anträge, die nichts mit dem Verfahren zu tun haben (und auch nicht geeignet sind, nachher seine Gebühr zu erhöhen). Auch auf mehrfachen Hinweis des Vorsitzenden, dass diese Anträge völlig ungeeignet sind lässt er sich nicht davon abbringen.

Rechtliches bringt er nicht wirklich vor. Nach Beratung der Kammer teilt der Vorsitzende mit, dass bei diesem Sachverhalt nach Ansicht der Kammer eine ao wohl nicht, eine ordentliche wohl schon halten würde. Und macht einen Vergleichsvorschlag, den der Kollege noch um 1000 € nach oben handelt.

Wir machen mit, schließlich entspricht der Betrag etwa 20% von dem, was für diese Sachen an Rückstellungen gebildet worden ist.

Der Kollege jubiliert und schwebt in Robe aus dem Saal.

Ich jubiliere nicht. Ich freue mich mehr so in mich rein.

Und wünsche dem Kollegen, dass der AN nicht noch zu einem anderen Anwalt geht. Denn dann könnte der Kollege schon mal bei seiner Berufshaftpflichtversicherung anrufen.


Montag, 3. Januar 2011

Das bisschen Arbeitsrecht ...

...jeder. Zumindest könnte man der manchmal den Eindruck gewinnen, dass diese Ansicht bei vielen Kollegen weit verbreitet ist. Kündigungschutzklagen sind ja nicht zu verlieren und sowieso wird ja eh alles verglichen. Dies führt zu einem breiten Potpourri an kreativen Klagen.

Den Vogel schoss jedoch eine Kollegin ab, die es immerhin geschafft hatte die Anträge richtig aus einem Formularbuch abzuschreiben. Warum Sie allerdings bei der Begründung gemeint hat, diese selber schreiben zu müssen ist mit ein Rätsel. Doch sehen Sie selbst(ungekürzt!):
  

Begründung:


Da mein Mandant in Haft sitzt ist ihm die Klage nicht zugegangen, die Kündigung ist unwirksam.


Ferner enthält die Kündigung keine Begründung, auch aus diesem Grund ist die Kündigung unwirksam.



Die Vorsitzende kommentierte dies im Gütetermin wie folgt:
"Sowas habe ich ja noch nie gesehen. Sie haben mir noch nicht dargelegt, warum ich mich mit dieser Kündigung befassen soll".

Schuster bleib bei deinen Leisten...





Donnerstag, 23. Dezember 2010

Ich warte...

Es schreibt der Anwalt der Gegenseite:

"Sie haben meiner Mandantin unter dem Datum XX/XX/XXXX vorstehendes Zeugnis erteilt.
Leider enthält dieses keine 'Bedauerns- und Dankesformel'.

Wir fordern Sie daher auf, ein um diese Formel ergänztes Zeugnis bis zum XX/XX/XXXX zu erteilen. Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, werden wir diese klageweise geltend machen. Ein entsprechender Klageauftrag liegt uns bereits vor."


Ok...


1. Dein Entwurf enthielt keine solche Formel, du ?&%§!#

2. Schon mal bei der RSV für diese Klage 'ne Deckungszusage angefragt ?

3. Deine Frist wird verstreichen.

4. Eher friert die Hölle zu ...