Freitag, 4. Februar 2011

Vor allen Problemen weglaufen-klappt nicht immer !

Wie verschieden Medien berichten (z.B. der Express) hat das Arbeitsgericht Mannheim die Klage einer Arbeitnehmerin auf Lohnfortzahlung abgewiesen, die ihrem Arbeitgeber erst den "Gelben Urlaubsschein" vorgelegt hat und dann in dieser Zeit einen Marathon gelaufen ist.

Soweit den Meldungen zu entnehmen, glaubte die Kammer ihr ihre angebliche psychische Erkrankung nicht, und wenn sie eine habe/gehabt habe hätte sie keinen Marathon laufen können, da ein solcher schließlich auch psychisch sehr belastend sei.

Wer viele Arbeitgebermandate hat wünscht sich beim leidigen Thema Krankschreibungen deutliche Worte von Gerichten, denn leider wird mit AUs viel Schindluder getrieben.

Aber dass ein Gericht so deutlich wird und die Geschichte derart abfertigt ist ungewöhnlich. Üblicherweise gibt es in solchen Geschichten Gutachten um Gutachten um Gutachten um Gutachten in etwa vergleichbar mit den Geschichten um das sog "genesungswidrige Verhalten".

Die gute Dame hat da jemand wohl richtig geärgert oder eine grottige Performance abgeliefert.

Vielleicht langts ja für 'ne zweite Instanz....


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