Samstag, 5. Februar 2011

Männerweisheit

Der vorherige Post hat mich auf die Seite des Arbeitsgerichts Mannheim verschlagen. Dabei bin ich auf eine Pressemeldung des Gerichts aus dem November 2010 gestoßen.

Eine (vermutlich) junge Frau hat ist in eine Falle getappt vor der Männer seit Generationen gewarnt werden:

"Wenn eine Frau dich nach ihrem Alter oder Gewicht fragt:

- Fall ihn Ohnmacht !
- Lauf weg !
- Tu so als würdest du schlafen !

Aber :
NIE, NIE, NIE beantworte diese Frage: Du kannst es nur falsch machen !"


Die Auszubildende hatte die Lebensgefährtin ihres Arbeitgebers anhand eines Photos auf 40 Jahre alt geschätzt. Tatsächlich ist die Lebensgefährtin jünger. Aufgrund dieser Fehleinschätzung gab es eine Auseinandersetzung. die der Anlass für eine fristlose Kündigung war.

Ich kenne den Inhalt der Auseinandersetzung nicht, aber an die Kündigung einer Auszubildenden  (und dann noch eine fristlose) werden hohe Anforderungen gestellt.

Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass ihr Chef sich in der ganzen Choese nicht wirklich souverän verhalten hat.

Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mannheim vom 25.11.2010 - 3 Ca 406/10

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