Mittwoch, 16. März 2011

Was machen die sonst so...?

Im Herbst des letzten Jahres hat der der EuGH in der Rechtssache Albron Catering BV gegen John Roest eine Entscheidung getroffen, nachdem (grob vereinfacht) der Übergang eines Arbeitsverhältnis auf einen  Dritten im Rahmen eines Betriebsübergangs auch dann möglich sein kann, wenn der Arbeitnehmer mit der Gesellschaft die veräußert wird selber gar keinen Arbeitsvertrag hat (sondern mit einer anderen Konzerngesellschaft).

Das eigentlich bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist für mich ganz persönlich eine Nebensatz, den der EuGH so lapidar im Tatbestand fallen lässt:

"Herr Roest ist Mitglied der FNV, einer Gewerkschaft, die u. a. das Ziel hat, die Interessen ihrer Mitglieder in den Bereichen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zu vertreten, insbesondere durch Abschluss von Tarifverträgen."


Eine Gewerkschaft die unter anderem die Interessen ihrer Mitglieder vertritt ?




Urteil des EuGH vom 21. Oktober 2010 - Albron Caterinb BV ./. John Roest - Az: C‑242/09

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