... ist sicherlich eine der häufigsten Fragen die in kleineren Unternehmen früher oder später an den Anwalt des Vertrauens gestellt wird. Man habe da mal im Internet geguckt (Wo zu Geier gucken die eigentlich immer ?) man könne das.
Ich habe inzwischen schon einen Standardsatz den ich runterleier, da kommt was von Verkürzung der Kündigungsfristen und von Anwendbarkeit des KSchG drin vor.
Es hiflt in der Regel nix. Ich erkläre es zwar immer wieder, dass man einen Arbeitnehmer den man nun schon 4 Monate beschäftigt immer noch relativ "gefahrlos" kündigen kann obwohl man mit diesem eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart hat, aber den Glauben dass das irgendwann beim Mandanten ankommt habe ich ehrlich gesagt schon aufgegeben....
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