Montag, 3. Januar 2011

Das bisschen Arbeitsrecht ...

...jeder. Zumindest könnte man der manchmal den Eindruck gewinnen, dass diese Ansicht bei vielen Kollegen weit verbreitet ist. Kündigungschutzklagen sind ja nicht zu verlieren und sowieso wird ja eh alles verglichen. Dies führt zu einem breiten Potpourri an kreativen Klagen.

Den Vogel schoss jedoch eine Kollegin ab, die es immerhin geschafft hatte die Anträge richtig aus einem Formularbuch abzuschreiben. Warum Sie allerdings bei der Begründung gemeint hat, diese selber schreiben zu müssen ist mit ein Rätsel. Doch sehen Sie selbst(ungekürzt!):
  

Begründung:


Da mein Mandant in Haft sitzt ist ihm die Klage nicht zugegangen, die Kündigung ist unwirksam.


Ferner enthält die Kündigung keine Begründung, auch aus diesem Grund ist die Kündigung unwirksam.



Die Vorsitzende kommentierte dies im Gütetermin wie folgt:
"Sowas habe ich ja noch nie gesehen. Sie haben mir noch nicht dargelegt, warum ich mich mit dieser Kündigung befassen soll".

Schuster bleib bei deinen Leisten...





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