Donnerstag, 13. Januar 2011

Worte die Bilder malen ...

Da läuft einem heute erst ein Urteil des BGH vom 3.November zum Thema Wertersatz über den Weg.

Stark verkürzt ist das Ergebnis, dass der Verbraucher nach wirksamen Widerrufs eines Fernsabsatzvertrags auch dann keinen Wertersatz für eine Verschlechterung der Kaufsache zahlen muss, wenn diese Verschlechterung lediglich auf einer Prüfung der Sache beruht. Möbel darf man aufbauen und Wasserbetten eben einmal befüllen.

Im entschiedenen Fall hatte der Verbraucher ein Wasserbett "Las Vegas" erstanden und dann den Kaufvertrag wie folgt wiederrufen:

"...leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich bezüglich des Wasserbettkaufs von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen möchte. In den letzten Tagen hatten wir die Möglichkeit dieses ausgiebig zu testen."


What happens in Vegas stays in Vegas.


Urteil des XIII.Zivilsenats vom 3.11.2010 - VIII ZR 337/09

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