Montag, 17. Januar 2011

Schutzbehauptung II

...und dann war da noch der Arbeitnehmer, der auf die Frage des Gerichts warum er
Betriebsmittel von seinem Arbeitgeber mitgenommen und auf einer Auktionsplattform im Internet unter seinem privaten Account angeboten habe, Folgendes antwortete:

Er habe den Marktwert der Werkzeuge herausfinden wollen, um zu überprüfen, ob sein Arbeitgeber von seinem Werkzeuglieferanten über den Tisch gezogen wird.



Hm, cleveres Kerlchen. Der hat echt mitgedacht. Damit sein Vergleichswert auch repräsentativ wird hat er sich über 50 Werkzeuge "geborgt" und auf der Plattform angeboten.


Mal sehen, ob er die Story im Kammertermin noch mal erzählt...

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